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Zustimmungsgesetz/Einspruchsgesetz
Beim Zustimmungsgesetz muss der BRat dem Gesetz zustimmen
Beim Einspruchsgesetz kann der BRat Einspruch gegen das Gesetz einlegen
Ein Einspruch des BRat kann durch den BTag überstimmt werden (Art. 77 IV GG)
Bei einem Einspruch des BRat ist die Einberufung des Vermittlungsausschuss notwendig (Umkehrschluss aus Art. 77 III & Art. 78)
Art. 77,78 GG
Beim Einspruchsgesetz kann der BRat Einspruch gegen das Gesetz einlegen
Ein Einspruch des BRat kann durch den BTag überstimmt werden (Art. 77 IV GG)
Bei einem Einspruch des BRat ist die Einberufung des Vermittlungsausschuss notwendig (Umkehrschluss aus Art. 77 III & Art. 78)
Art. 77,78 GG