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Sachverhaltsdarstellung
Für die Sachverhaltsdarstellung empfiehlt sich folgender Aufbau:
- Geschehen vor der Tat (Vorgeschichte)
- Tatgeschehen im engeren Sinn
- Vorgänge nach der Tat (Nachtatgeschehen)
- Feststellungen zu sonstigen Umständen (insbesondere zur Schuldfähigkeit und zu Umständen, auf denen die Anordnung von Maßregeln beruht)