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Beendigung des unmittelbaren Besitzes
§ 856 BGB
1. Tatsächliche Aufgabe des Besitzes (freiwillig mit dem Willen, die Sachherrschaft aufzugeben)
2. Verlust auf andere Weise (unfreiwillig)
Nicht bloßes Vergessen
1. Tatsächliche Aufgabe des Besitzes (freiwillig mit dem Willen, die Sachherrschaft aufzugeben)
2. Verlust auf andere Weise (unfreiwillig)
Nicht bloßes Vergessen
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010