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Def.: gefährliches Werkzeug gem. § 244 I Nr. 1a StGB
Gefährliches Werkzeug: Werkzeuge, die potentiell zu Verletzungshandlungen mit erheblichen Verletzungen eingesetzt werden können
ANDERS als bei § 224 StGB: Gegenstand, dessen Beisichführen in der konkreten Situation keinen anderen Sinn haben kann, als den Einsatz zur Herbeiführung einer Lebens- oder Lebensgefahr, sog. "single-use-Ggenstand"
-> keine Differenzierung nach objektiv/subjektiv!
ANDERS als bei § 224 StGB: Gegenstand, dessen Beisichführen in der konkreten Situation keinen anderen Sinn haben kann, als den Einsatz zur Herbeiführung einer Lebens- oder Lebensgefahr, sog. "single-use-Ggenstand"
-> keine Differenzierung nach objektiv/subjektiv!
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010