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Welche Wahlmöglichkeiten gibt es und wann nehme ich die?
Persönlichkeitswahl (Mehrheitswahl)
Listenwahl (Verhältniswahl)
Die Listenwahl wird durchgeführt wenn es mehrere Vorschlagslisten gibt. (§14, Abs.2, BetrVG)
§ 14 BetrVG
(2) Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird oder wenn der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a zu wählen ist.
Listenwahl (Verhältniswahl)
Die Listenwahl wird durchgeführt wenn es mehrere Vorschlagslisten gibt. (§14, Abs.2, BetrVG)
§ 14 BetrVG
(2) Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird oder wenn der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a zu wählen ist.
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Quelle: §14, Abs.2, BetrVG
Quelle: §14, Abs.2, BetrVG
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Recht
Thema: Arbeitsrecht
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 10.02.2016