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Cesare Beccaria
Wonach sich nach Beccaria die Kriminalpolitik zu orientieren hatte:
- Willkürverbot für die Polizei
- Strikte Abhängigkeit des Richters vor dem Gesetz
- zügige Abwicklung des Strafverfahrens
- Gewährung ausreichender Zeit für die Verteidigung
Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung
- Unschuldsvermutung zugunsten des nicht überführten Tatverdächtigen.
Abschaffung des Strafzwecks der Vergeltung zugunsten der Abschreckung des Täters (Spezialprävention) bzw. der allgemeinheit (Generalprävention)
- Abschaffung der Folter und grausamer Strafarten
- Ersetzung der Todesstrafe durch lebenslange Freiheitsstrafe
- Primat vorbeugender Kriminalpolitik
- Willkürverbot für die Polizei
- Strikte Abhängigkeit des Richters vor dem Gesetz
- zügige Abwicklung des Strafverfahrens
- Gewährung ausreichender Zeit für die Verteidigung
Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung
- Unschuldsvermutung zugunsten des nicht überführten Tatverdächtigen.
Abschaffung des Strafzwecks der Vergeltung zugunsten der Abschreckung des Täters (Spezialprävention) bzw. der allgemeinheit (Generalprävention)
- Abschaffung der Folter und grausamer Strafarten
- Ersetzung der Todesstrafe durch lebenslange Freiheitsstrafe
- Primat vorbeugender Kriminalpolitik
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Quelle: Schwindt § 4 Rn. 7.
Quelle: Schwindt § 4 Rn. 7.