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Gefahrenverdacht
- Anhaltspunkte für eine Gefahr liegen vor
- abei kein Wissen um erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit zu ermitteln
- "ist die Gefahr geringeren Wahrscheinlichkeitsgrades"
- Generalklausel zieht Gefahrenverdacht mit ein
-> nur Gefahrerforschungseingriffe gestattet, ausnahmsweise stärkere Eingriffe wenn hohes Schutzgut
Anweidungen an den Verdachtsstörer im Stadium des Gefahrenverdachts
hM (-), Verdachtsstörer hat nur Duldungspflicht = Erforschung auf Eigeninitiative/Kosten/Durchführung der Behörden
MM (+), Gleichsetzung von Verdacht und Gefahr erlaubt die Anweisung an den Verdachtsstörer
- abei kein Wissen um erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit zu ermitteln
- "ist die Gefahr geringeren Wahrscheinlichkeitsgrades"
- Generalklausel zieht Gefahrenverdacht mit ein
-> nur Gefahrerforschungseingriffe gestattet, ausnahmsweise stärkere Eingriffe wenn hohes Schutzgut
Anweidungen an den Verdachtsstörer im Stadium des Gefahrenverdachts
hM (-), Verdachtsstörer hat nur Duldungspflicht = Erforschung auf Eigeninitiative/Kosten/Durchführung der Behörden
MM (+), Gleichsetzung von Verdacht und Gefahr erlaubt die Anweisung an den Verdachtsstörer
Tags: Polizeirecht
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