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Def.: Vermögen i.S.v. § 263 I StGB
Vermögen: wirtschaftlicher Vermögensbegriff gem. h.M.
Gesamtheit der wirtschaftlichen Güter einer natürlichen oder juristischen Person
Gesamtheit der wirtschaftlichen Güter einer natürlichen oder juristischen Person
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010