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Kommt bei der Übernahme einer Bürgschaft eine Anfechtung wegen § 119 II BGB in Betracht, wenn der Bürge sich über die Kreditwürdigkeit des Hauptschuldners irrte?
Nein, denn im Rahmen eines Bürgschaftsvertrages macht gerade die Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners das vom Bürgen übernommene Risiko aus.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010