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4. Was besagt das Wirtschaftlichkeitsprinzip und wo ist es dokumentiert?
Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V)
Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein
dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Gedankenstütze: W.A.N.Z. (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig)
nicht notwendige - oder unwirtschaftlich Leistungen dürfen Versicherte nicht beanspruchen, Leistungserbringer nicht bewirken und Krankenkassen nicht bewilligen
Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein
dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Gedankenstütze: W.A.N.Z. (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig)
nicht notwendige - oder unwirtschaftlich Leistungen dürfen Versicherte nicht beanspruchen, Leistungserbringer nicht bewirken und Krankenkassen nicht bewilligen
Tags: Wirtschaftlichkeitsprinzip
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: FUHR
Oberthema: Logopädie
Thema: Gesundheitsökonomie
Schule / Uni: Hochschule Fresenius
Ort: Idstein
Veröffentlicht: 16.11.2011