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Restwertverwertung
Nach hL kann der Geschädigte dem Schädiger die beschädigte Sache überlassen und dahingehend den vollen Wert der Sache verlangen und dem Schädiger die Restwertverwertung überlassen.
Alternativ kann er den Restwert zur eigenen Verwertung behalten muss aber den Schadensersatz um den Restwert mindern
Alternativ kann er den Restwert zur eigenen Verwertung behalten muss aber den Schadensersatz um den Restwert mindern