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Widerrechtliche Drohung
widerrechtlich = nicht mit der Rechtsordnung in Einklang stehend
Drohung = Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf das der drohende Einfluss zu haben vorgibt
Übel = jeder Nachteil, der sich zumindest mittelbar auf den Bedrohten auswirkt
- bei 3. => es ist egal wer gedroht hat, WE ist stets anfechtbar
Drohung = Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf das der drohende Einfluss zu haben vorgibt
Übel = jeder Nachteil, der sich zumindest mittelbar auf den Bedrohten auswirkt
- bei 3. => es ist egal wer gedroht hat, WE ist stets anfechtbar