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Alle Oberthemen / Psychologie / Arbeits- und Organisationspsychologie / A+O, Kap 4
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Welche gesetzlichen Rahmenbestimmungen gelten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von 1994 hinsichtlich
der Arbeitszeit von Arbeitnehmern (§3)?

- zulässige werktätige Arbeitszeit für Arbeitnehmer ist auf 8   
   Stunden festgelegt (max. 48 Std. wöchentl. Arbeitszeit)
- Ausdehnung auf max. 10 Std. zulässig wenn über Zeitraum von 6
   Monaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt 8 Std. werktäglich
   nicht überschritten werden


*Das ArbZg wird nicht angewendet auf (§ 18):
    • Leitende Angestellte, Chefärzte, Mitarbeiter im liturgischen 
        Bereich von Kirchen u.ä., Pflegekräfte, die in häuslicher
        Gemeinschaft mit zu pflegenden Personen leben
    • Personen unter 18 Jahren (Jugendarbeitschutzgesetz)
    • Bäckereiangestellte, Luftfahrtpersonal, Binnenschiffer (jeweils
       eigene Regelungen)
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Karteninfo:
Autor: TinaB
Oberthema: Psychologie
Thema: Arbeits- und Organisationspsychologie
Veröffentlicht: 26.04.2010

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