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Schema § 816 I
1. Anwendbarkeit zum Zeitpunkt des EBV
a) hM alternativer Anspruch zu § 985
2. Verfügung des Nichtberechtigten
- Übertragung/Aufhebung/Belastung/Änderung eines R
- durch Nichtberechtigten
3. wirksam gegenüber dem Berechtigten
- 816 Anspruch gegen Nichtberechtigten ist wie eine konkludente Genehmigung zu behandeln; gilt auch bei gestohlenen/verlorenen Sachen
4. entgeltliche Verfügung
5. Herausgabe des Erlangten
- hM Erlangtes auch wenn die Sache geringeren Wert hatte; keine Belohnung d Nichtberechtigten
- hM = Miete nicht von 816 umfasst (keine Verfügung)
+ aA = 816 (+) ähnliche Interessenlage
+ Arg hM = 985, 604 IV etc Anprüche bleiben bestehen
a) hM alternativer Anspruch zu § 985
2. Verfügung des Nichtberechtigten
- Übertragung/Aufhebung/Belastung/Änderung eines R
- durch Nichtberechtigten
3. wirksam gegenüber dem Berechtigten
- 816 Anspruch gegen Nichtberechtigten ist wie eine konkludente Genehmigung zu behandeln; gilt auch bei gestohlenen/verlorenen Sachen
4. entgeltliche Verfügung
5. Herausgabe des Erlangten
- hM Erlangtes auch wenn die Sache geringeren Wert hatte; keine Belohnung d Nichtberechtigten
- hM = Miete nicht von 816 umfasst (keine Verfügung)
+ aA = 816 (+) ähnliche Interessenlage
+ Arg hM = 985, 604 IV etc Anprüche bleiben bestehen
Tags: Bereicherungsrecht
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