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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
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3-Wochenfrist bei Feststellungsklage (ArbR)
§ 4 KSchG 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim ArbGer

gilt sowohl für ordentliche Kündigungen (§ 4 KSchG) als auch für ausserordentliche (§ 13 KSchG)

die 3 Wochenfrist muss in der Begründetheit geprüft werden, keine Zulässigkeitsvoraussetzung

mittelbar kann sie im Feststellungsinteresse geprüft werden
Tags: Arbeitsrecht
Quelle:
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Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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