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Gibt es Erleichterungen bezüglich der Offenlegung für kleinere und mittelgroße Kapitalgesellschaften?
Ja kleine Kapitalgesellschaften müssen nur Bilanz und Anhang offenlegen
Große Aktiengesellschaften müssen zusätzliche GVR, Lagebericht, Bestätigungsvermerk/Versagungsvermerk, Bericht des Aufsichtsrats, Gewinnverwendungsvorschlag und Gewinnverwendungsbeschluss vorlegen
Große Aktiengesellschaften müssen zusätzliche GVR, Lagebericht, Bestätigungsvermerk/Versagungsvermerk, Bericht des Aufsichtsrats, Gewinnverwendungsvorschlag und Gewinnverwendungsbeschluss vorlegen