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Was ist in der Regel notwendig, bevor Fahrzeuge bewegt werden können und wie lauten die Voraussetzungen(3)?
Die Zustimmung des Weichenwärters.
1. die Beteiligten nach Abschnitt 1 Absatz 3 verständigt sind,
2. Zugfahrten oder andere Fahrzeugbewegungen nicht gefährdet sind,
3. der Fahrweg eingestellt ist und
4. vor dem Rangieren an der Spitze eines LZB-geführten Zuges alle für den
Zug von der LZB dunkel geschalteten Hauptsignale in Haltstellung gebracht
wurden und, wenn es der Triebfahrzeugführer gefordert hat, der Zug Be-
fehl 11 mit dem Wortlaut „Bedienen Sie die Befehlstaste zur Entlassung aus
der LZB“ erhalten hat.
1. die Beteiligten nach Abschnitt 1 Absatz 3 verständigt sind,
2. Zugfahrten oder andere Fahrzeugbewegungen nicht gefährdet sind,
3. der Fahrweg eingestellt ist und
4. vor dem Rangieren an der Spitze eines LZB-geführten Zuges alle für den
Zug von der LZB dunkel geschalteten Hauptsignale in Haltstellung gebracht
wurden und, wenn es der Triebfahrzeugführer gefordert hat, der Zug Be-
fehl 11 mit dem Wortlaut „Bedienen Sie die Befehlstaste zur Entlassung aus
der LZB“ erhalten hat.