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Def.: Unerlaubte Handlung gem. Art. 40 EGBGB
Unerlaubte Handlung: gesamte außervertragliche Schadenshaftung, inkl. Gefährdungshaftung und Aufopferung
(P): - cic (nach h.M. Unterscheidung nach Schutzpflichtverletzung, ob Schuld- oder DeliktsR. Ist der Vertrag zustandegekommen?)
- Gewinnzusage
- punitive / treble damages
1. Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt von Schädiger und Geschädigtem Art. 40 II EGBGB
2. Wenn keiner:
Regelanknüpfung an den Tatort (Art. 40 I EGBGB)
3. Ausweichklausel gem. Art. 41 EGBGB
beache insb. akzessorische Anknüpfung an SchuldV, wenn besonderer sachlicher Zusammenhang
Nachträgliche Rechtswahl möglich gem. Art. 42 EGBGB, vorherige Rechtswahl (str.) h.M. meist Gesamtverweisungen
(P): - cic (nach h.M. Unterscheidung nach Schutzpflichtverletzung, ob Schuld- oder DeliktsR. Ist der Vertrag zustandegekommen?)
- Gewinnzusage
- punitive / treble damages
1. Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt von Schädiger und Geschädigtem Art. 40 II EGBGB
2. Wenn keiner:
Regelanknüpfung an den Tatort (Art. 40 I EGBGB)
3. Ausweichklausel gem. Art. 41 EGBGB
beache insb. akzessorische Anknüpfung an SchuldV, wenn besonderer sachlicher Zusammenhang
Nachträgliche Rechtswahl möglich gem. Art. 42 EGBGB, vorherige Rechtswahl (str.) h.M. meist Gesamtverweisungen
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Internationales Privatrecht
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 23.02.2010