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Wie lauten die gesetzlichen Grundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage?
- haben sich Umstände, die zu Beginn eines Vertrages vorlagen, nach Vertragsabschluss grundlegend verändert und man hätte unter diesen neuen Umständen den Vertrag nie abgeschlossen, kann einem der unveränderte Vertrag nicht mehr zugemutet werden
Tags: Rechtsgrundsätze
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