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Welchen Rechtsschutz kann der Betroffene im Fall einer behördlichen Warnung suchen?
Da es sich bei der behördlichen Warnung nicht um einen Verwaltungsakt handelt, ist die allgemeine Leistungsklage die statthafte Klageart. Der Betroffene wird regelmäßig Widerruf (Öffentlich-Rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch) sowie Unterlassung (Öffentlich-Rechtlicher Unterlassungsanspruch) begehren, so dass eine Klagehäufung in Betracht kommt. Unbegründet ist das Begehren, wenn die Behörde eine Rechtsgrundlage für die Warnung hatte, diese anhand eines besonderen Anlasses ausgesprochen wurde, sie sachlich richtig war und das staatliche Neutralitätsgebot beachtet wurde.
Tags: Grundlagen
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Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010