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Beschreibe die rechtliche Dimension der Ordnungspolitik bei Ausbildungsordnungen (6 Aspekte)
# AO legt Mindeststandards der betrieblichen Ausbildung fest; sichert insbesondere Überbetrieblichkeit. Es gilt der Ausschließlichkeitsgrundsatz, der zwar Einschränkung des Rechts auf freie Wahl Ausbildung ist, aber gerechtfertigt erscheint.
# Inhalte: Bezeichnung des Ausbildungsberufs = staatliche Anerkennung, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild = Mindestinhalte zur Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit, Ausbildungsrahmenplan = Anleitung zur Gliederung der Ausbildung, Prüfungsanforderungen; = Mindestinhalte; zudem: Liste weiterer Inhalte
# AO werden in Form von Rechtsverordnungen vom BMWA bzw. Fachminister im Einvernehmen mit BMBF geregelt. → AO als unmittelbar geltendes Recht; Einklagbarkeit für Auszubildenden.
# Neues BBiG stärkt Stufenausbildung (echte Stufenausbildung = Ausbildungsverhältnis endet mit Abschluss der letzten Stufe; Auszubildende können jedoch nach jeder Stufe kündigen → Ausstiegsmodell ≠ unechte Stufenausbildung → Anrechnungsmodell; einzelne Stufen sind separate Ausbildungen, die angerechnet werden können → Chance für zweijährige Berufe) Kritik: positiv: Erhöhung Chancen für Lernschwache; negativ: Gefahr von Teilqualifikation (Traditionell : Unterscheidung zwischen Monoberuf; Monoberuf + Spezialisierung; Stufenausbildungsberuf = mehrere Ausbildungsberufe in einer AO)
# Flexibilitätsgebot bei AO soll flexible Weiterentwicklung und Verwendung ermöglichen, z.B. bezüglich Anrechnung, Inhalten (→ Kernqualifikationen, Fachqualifikationen mit Spezialisierung, Zusatzqualifikationen; z.B. IT-Berufe); zudem Experimentierklausel
# BIBB gibt „Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe“ (rund 350) heraus.
# Inhalte: Bezeichnung des Ausbildungsberufs = staatliche Anerkennung, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild = Mindestinhalte zur Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit, Ausbildungsrahmenplan = Anleitung zur Gliederung der Ausbildung, Prüfungsanforderungen; = Mindestinhalte; zudem: Liste weiterer Inhalte
# AO werden in Form von Rechtsverordnungen vom BMWA bzw. Fachminister im Einvernehmen mit BMBF geregelt. → AO als unmittelbar geltendes Recht; Einklagbarkeit für Auszubildenden.
# Neues BBiG stärkt Stufenausbildung (echte Stufenausbildung = Ausbildungsverhältnis endet mit Abschluss der letzten Stufe; Auszubildende können jedoch nach jeder Stufe kündigen → Ausstiegsmodell ≠ unechte Stufenausbildung → Anrechnungsmodell; einzelne Stufen sind separate Ausbildungen, die angerechnet werden können → Chance für zweijährige Berufe) Kritik: positiv: Erhöhung Chancen für Lernschwache; negativ: Gefahr von Teilqualifikation (Traditionell : Unterscheidung zwischen Monoberuf; Monoberuf + Spezialisierung; Stufenausbildungsberuf = mehrere Ausbildungsberufe in einer AO)
# Flexibilitätsgebot bei AO soll flexible Weiterentwicklung und Verwendung ermöglichen, z.B. bezüglich Anrechnung, Inhalten (→ Kernqualifikationen, Fachqualifikationen mit Spezialisierung, Zusatzqualifikationen; z.B. IT-Berufe); zudem Experimentierklausel
# BIBB gibt „Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe“ (rund 350) heraus.
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013