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Was ist eine Zeitbürgschaft? Welche Formen gibt es und wo sind diese gesetzlich geregelt?
Mit der Zeitbürgschaft führt der Bürge eine zeitliche Haftungsbegrenzung herbei. Es bestehen zwei Erscheinungsformen. Bei der ersten, die sich insbesondere dann anbietet, wenn der Bürge für zukünftige oder bedingte Verbindlichkeiten bürgt, haftet er nur für solche Verbindlichkeiten des Hauptschuldners, die in einem bestimmten Zeitraum bestehen. Diese Form der Zeitbürgschaft ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. In der anderen Variante haftet der Bürge nur bis zum Ablauf einer gewissen Frist. Diese Form der Zeitbürgschaft ist in § 777 BGB geregelt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010