Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
181
Was versteht man unter der Handlungsvollmacht?
- zweitweiteste Vollmacht (Sonderform der Vollmacht)
- Umfang weniger weitreichend als bei Prokura
- nur branchenübliche Geschäfte
- Umfang kann mit Wirkung ggü. den Kunden eingeschränkt werden (Kundschaft hat keine Informationspflicht; Information muss vom Unternehmen kommen)
- Erteilung der Handlungsvollmacht ist auch stillschweigend (konkludent) aufgrund der besonderen Gegebenheiten möglich (z.B. in Form einer Duldungs- oder Anscheinsvollmacht)
- Umfang weniger weitreichend als bei Prokura
- nur branchenübliche Geschäfte
- Umfang kann mit Wirkung ggü. den Kunden eingeschränkt werden (Kundschaft hat keine Informationspflicht; Information muss vom Unternehmen kommen)
- Erteilung der Handlungsvollmacht ist auch stillschweigend (konkludent) aufgrund der besonderen Gegebenheiten möglich (z.B. in Form einer Duldungs- oder Anscheinsvollmacht)
Tags: VL 08.08.
Quelle:
Quelle: