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Was ist eine Rückbürgschaft und was bewirkt die Inanspruchnahme des Rückbürgen?
Der Rückbürge haftet dem Hauptbürgen für dessen (künftige, § 765 II BGB) Rückgriffsansprüche gegen den Hauptschuldner. Leistet der Rückbürge an den Hauptbürgen geht damit dessen Anspruch gegen den Hauptschuldner nach § 774 I 1 BGB auf ihn über.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010