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Def.: Kollisionsnorm
Kollisionsnorm: Verweisungsregel, die diejeinige Rechtsordnung bestimmt, deren Vorschriften auf einen Sachverhalt zur Anwendung kommen sollen.
Aufbau aus Anknüpfungsmoment (Tatbestand) sowie Anwendbarkeit einer bestimmten Rechtsordnung (Rechtsfolge)
Aufbau aus Anknüpfungsmoment (Tatbestand) sowie Anwendbarkeit einer bestimmten Rechtsordnung (Rechtsfolge)
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Internationales Privatrecht
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 23.02.2010