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Anwendungsbereich des BBiG (§3)
Das BBiG regelt die betriebliche Berufsbildung bundeseinheitlich.
Teilbereiche sind aus verfassungsrechtlichen oder Praktikabilitätsgründen vom Anwendungsbereich des BBiG ausdrücklich ausgenommen.
Dies git für die Berufsausbildung:
· in berufsbildenden Schulen, die den Schulgesetzen der Länder unterliegt
· in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen auf der Grundlage der Hochschulgesetze der Länder
· in einen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (z.B. Beamtenausbildung)
· in der Seeschifffahrt
-in Berufen der Handwerksordnung, soweit die entsprechenden Vorschriften in der HwO enthalten sind (für den ordnungsrechtlichen Teil gilt die Handwerksordnung)
Teilbereiche sind aus verfassungsrechtlichen oder Praktikabilitätsgründen vom Anwendungsbereich des BBiG ausdrücklich ausgenommen.
Dies git für die Berufsausbildung:
· in berufsbildenden Schulen, die den Schulgesetzen der Länder unterliegt
· in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen auf der Grundlage der Hochschulgesetze der Länder
· in einen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (z.B. Beamtenausbildung)
· in der Seeschifffahrt
-in Berufen der Handwerksordnung, soweit die entsprechenden Vorschriften in der HwO enthalten sind (für den ordnungsrechtlichen Teil gilt die Handwerksordnung)
Flashcard info:
Author: Zechem
Main topic: Bildungswissenschaften
Topic: Einführung
School / Univ.: FernUniversität Hagen
City: Hagen
Published: 09.04.2010