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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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europarechtliche Niederlassungsfreiheit
Art. 49 AEUV

1. Anwendbarkeit
- gem. van Gend & Loos
- dauerhafte Niederlassung
+ Agentur/Tochterunternehmen/Niederlassung/Gesellschaft
- grenzüberschreitender / selbstständige / wirtschaftliche Tätigkeit
+ Unionsangehöriger in stabiler & kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen MS teilzunehmen und daraus seinen Nutzen zu ziehen

2. Eingriffe
- staatl. Maßnahme
- Diskriminierungen & Behinderungen & Beschränkungen

3. Rechtfertigung
- RF gem. Art 51,52  AEUV
+ öff Gew = Wahrung d Interessen die unbedingt erforderlich sind
+ soweit keine Ausländer Diskriminierung vorliegt dann Erst-Recht-Schluss in 52 AEUV
- Gebhard Formel
+ unterschiedslose Regelungen; zwingende Erfordernisse; Verhältnismäßigkeit; analog Cassis im Warenverkehr


Bei AN/NLF gilt horizontale Drittwirkung vgl Bosman
Tags: Europarecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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