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Eigentumsvorbehalt (einfacher)
- typische Kreditsicherung beim Lieferantenkredit
- Eigentumsvorbehalt muss zwischen den Vertragspartnern im Kaufvertrag oder durch Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden.
Einfacher Eigentumsvorbehalt
Risiko des Forderungsausfalls entfällt, da der Verkäufer einer Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer bleibt. Der Käufer ist zunächst nur Besitzer der Ware und muss diese bei Zahlungsunfähigkeit wieder herausgeben.
Dies ist ebenfalls bei Insolvenzen sowie bei Pfändung durch einen Vollstreckungsbeamten der Fall.
Jedoch kann die Ware an einen gutgläubigen Dritten verkauft werden oder aber verarbeitet, verbraucht, vernichtet oder mit einer unbeweglichen Sache fest verbunden werden. In diesem Fall erlischt der einfache Eigentumsvorbehalt.
- Eigentumsvorbehalt muss zwischen den Vertragspartnern im Kaufvertrag oder durch Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden.
Einfacher Eigentumsvorbehalt
Risiko des Forderungsausfalls entfällt, da der Verkäufer einer Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer bleibt. Der Käufer ist zunächst nur Besitzer der Ware und muss diese bei Zahlungsunfähigkeit wieder herausgeben.
Dies ist ebenfalls bei Insolvenzen sowie bei Pfändung durch einen Vollstreckungsbeamten der Fall.
Jedoch kann die Ware an einen gutgläubigen Dritten verkauft werden oder aber verarbeitet, verbraucht, vernichtet oder mit einer unbeweglichen Sache fest verbunden werden. In diesem Fall erlischt der einfache Eigentumsvorbehalt.
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010