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Organstreiverfahren/Obersatz Begründetheit
I.Zuständigkeit
II.Parteifähigkeit der Beteiligten
III.Antragsgegenstand
IV.Antragsbefugnis
V.Form und Frist
Obersatz Begründetheit:
Der zulässige Antrag ist begründet,wenn
a) der Antragssteller (konkretisieren) durch die beanstandete Maßnahme/Unterlassung (konkretisieren) tatsächlich in seinen organschaftlichen Rechten verletzt ist oder eine unmittelbare Gefährdung derselben droht. (konkretisieren)
b)das Organ, für das der Antragssteller in Prozesstandschaft streitet,durch die beanstandete Maßnahme/Unterlassung (konkretisieren) in seinen organschaftlichen Rechten und Pflichten verletzt ist oder eine unmittelbare Gefährdung derselben droht (konkretisieren)
II.Parteifähigkeit der Beteiligten
III.Antragsgegenstand
IV.Antragsbefugnis
V.Form und Frist
Obersatz Begründetheit:
Der zulässige Antrag ist begründet,wenn
a) der Antragssteller (konkretisieren) durch die beanstandete Maßnahme/Unterlassung (konkretisieren) tatsächlich in seinen organschaftlichen Rechten verletzt ist oder eine unmittelbare Gefährdung derselben droht. (konkretisieren)
b)das Organ, für das der Antragssteller in Prozesstandschaft streitet,durch die beanstandete Maßnahme/Unterlassung (konkretisieren) in seinen organschaftlichen Rechten und Pflichten verletzt ist oder eine unmittelbare Gefährdung derselben droht (konkretisieren)