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Schemata 80 IV VwGO
A. Zulässigkeit
1. Verwaltungsrechtsweg - 40 VwGO
- wenn Hauptsache Verwaltungsrechtsweg, dann auch für einstweilige Verfügung
2. Statthaftigkeit
- Abgrenzung zu 123 VwGO, 80 IV statthaft wenn in der Hauptsache Anfechtungsklage
- Fall von 80 II Nr. 1-4
3. Antragsbefugnis - analog 42 VwGO
4. vorheriger Antrag bei der Behörde 80 VI VwGO (auch möglich im allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis)
5. allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
- Klage ist nicht notwendig
- Widerspruch ist notwendig (Ausnahme bei Entbehrlichkeit vom Vorverfahren, hier wird die aufschiebende Wirkung einer zu erwartenden Anfechtungsklage wiederhergestellt)
- Klage/Widerspruch dürfen nicht offensichtlich unzulässig sein
6. Antragsgegner
1. Verwaltungsrechtsweg - 40 VwGO
- wenn Hauptsache Verwaltungsrechtsweg, dann auch für einstweilige Verfügung
2. Statthaftigkeit
- Abgrenzung zu 123 VwGO, 80 IV statthaft wenn in der Hauptsache Anfechtungsklage
- Fall von 80 II Nr. 1-4
3. Antragsbefugnis - analog 42 VwGO
4. vorheriger Antrag bei der Behörde 80 VI VwGO (auch möglich im allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis)
5. allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
- Klage ist nicht notwendig
- Widerspruch ist notwendig (Ausnahme bei Entbehrlichkeit vom Vorverfahren, hier wird die aufschiebende Wirkung einer zu erwartenden Anfechtungsklage wiederhergestellt)
- Klage/Widerspruch dürfen nicht offensichtlich unzulässig sein
6. Antragsgegner
Tags: Schema, Verwaltungsprozessrecht
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