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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht AT / StrafR AT
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RF: error in persona vel objecto beim Haupttäter, Auswirkung beim Teilnehmer
h.Lit.: aberratio ictus - fehlgegangenes Werkzeug
-> NUR vollendete Anstiftung bzgl. vollendeten Deliktes, wenn dol. ev. bzgl. Verwechslung.
-> Ansonsten: Anstiftung zum Versuch oder versuchte Anstiftung (str.) & fahrlässige Tötung

a.A.: Vorsatzkonkretisierung nicht notwendig = immer unbeachtlich

BGH: Vorsatzkonkretisierung nur beachtlich, wenn Irrtum außerhalb den Grenzen des nach allg. Lebenserfahrung voraussehbaren liegt.

Lit.: beachtlich, wenn die Verwechslung bereits in dem Verhaltensvorschlag enthalten war / der Teilnehmer nicht alles aus  seiner Sicht mögliche zur Vermeidung einer Verwechslung getan hat.

BEACHTE Sonderfall, wenn Teilnehmer die Konkretisierung dem Haupttäter überlässt. Dann hat dieser die zur Konkretisierung erforderlichen Fähigkeiten, was zu Lasten des Teilnehmers geht.
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010

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