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konkretes <-> abstraktes Gefährdungsdelikt
abstraktes Gefährdungsdelikt: Gefahr wg. der typischerweise gefährlichen Handlung unterstellt.
konkretes Gefährdungsdelikt: Gefährdung muss im Einzelfall festgestellt werden.
konkretes Gefährdungsdelikt: Gefährdung muss im Einzelfall festgestellt werden.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010