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In welchem Verhältnis zueinander stehen Staat, Bund und Länder?
Der Staat kann sowohl den Bund bezeichnen, wie auch die Länder. Man kann also keinen der Begriffe synonym verwenden. Der Bund besteht aus den Ländern.
-> Die Bundesrepublik ist „föderal“ organisiert: Die einzelnen Staaten (Länder) bilden den Gesamtstaat (Bund).
Das Grundgesetz regelt, wer wofür zuständig ist. Beide Instanzen können staatliche Aufgaben wahrnehmen.
-> Die Bundesrepublik ist „föderal“ organisiert: Die einzelnen Staaten (Länder) bilden den Gesamtstaat (Bund).
Das Grundgesetz regelt, wer wofür zuständig ist. Beide Instanzen können staatliche Aufgaben wahrnehmen.
Karteninfo:
Autor: Zechem
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 09.04.2010