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Was regelt das Tarifvertragsgesetz?
- tariffähig = Gewerkschaften, AG und AG-Vereinigungen
- Tarifgebundenheit: Mitglieder der TV-Parteien sind gebunden, Bindung bis TV-Ende, Austritt entbindet nicht von Bindung
- Günstigkeitsprinzip: nur zu Gunsten des AN zulässig, außer es bestehen Öffnungsklauseln
- Allgemeinverbindlichkeit: Arbeitsminister kann TV für allgemeinverbindlich erklären, alle AG müssen umsetzen (in einer Branche, Region)
- Tarifgebundenheit: Mitglieder der TV-Parteien sind gebunden, Bindung bis TV-Ende, Austritt entbindet nicht von Bindung
- Günstigkeitsprinzip: nur zu Gunsten des AN zulässig, außer es bestehen Öffnungsklauseln
- Allgemeinverbindlichkeit: Arbeitsminister kann TV für allgemeinverbindlich erklären, alle AG müssen umsetzen (in einer Branche, Region)
Karteninfo:
Autor: Vincenzo
Oberthema: VWL
Thema: 5. Semester
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Veröffentlicht: 23.07.2018