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Wie lässt sich berufliche Weiterbildung definieren und unterteilen?
# Definition Deutscher Bildungsrat: „Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase.“ (Problem: nicht-organisierte betriebliche Weiterbildung nicht berücksichtigt)
# Systematik: Berufliche Weiterbildung: Fortbildung (Anpassungsfortbildung, Aufstiegsfortbildung), Umschulung (in anerkannte Ausbildungsberufe, in berufliche Tätigkeit), Lernen am Arbeitsplatz (informelles, organisiertes Lernen)
Allgemeine/ politische Weiterbildung = nicht-berufliche Weiterbildung = Erwachsenenbildung
Mögliches Unterscheidungsmerkmal: Abschlussbezogenheit:
Abschlussbezogene Weiterbildung nach BBiG → Meister (aus Handwerk übertragen auf weitere Sektoren, auch Industrie)
→ Prüfung vor Meisterausschuss der Kammern
Weiterbildungsabschlüsse der Fachschulen (Schulgesetze der Länder): staatlich geprüfter ... (Techniker/ Betriebswirt etc.)
→ Prüfung vor staatlichem Prüfungsausschuss; nach einem Jahr mittlerer Schulabschluss; evtl. auch Zugang an Hochschule im Rahmen des EQR; zurzeit aber sinkende Teilnehmerzahlen wegen Reduzierung staatlicher Fördermittel.
# Förderung der Weiterbildung nach Arbeitsförderungsrecht; 1969 (inzwischen ins SGB III überführt)
Ursprünglicher Kerngedanke: aktiv-vorausschauende Arbeitsmarktpolitik und Verhinderung unterwertiger Beschäftigung
Kritik durch Expansion nach Wiedervereinigung; 1998: Leitprinzip des Förderns und Forderns (Stärkung der individuellen Eigenverantwortung und Flexibilität)
# Systematik: Berufliche Weiterbildung: Fortbildung (Anpassungsfortbildung, Aufstiegsfortbildung), Umschulung (in anerkannte Ausbildungsberufe, in berufliche Tätigkeit), Lernen am Arbeitsplatz (informelles, organisiertes Lernen)
Allgemeine/ politische Weiterbildung = nicht-berufliche Weiterbildung = Erwachsenenbildung
Mögliches Unterscheidungsmerkmal: Abschlussbezogenheit:
Abschlussbezogene Weiterbildung nach BBiG → Meister (aus Handwerk übertragen auf weitere Sektoren, auch Industrie)
→ Prüfung vor Meisterausschuss der Kammern
Weiterbildungsabschlüsse der Fachschulen (Schulgesetze der Länder): staatlich geprüfter ... (Techniker/ Betriebswirt etc.)
→ Prüfung vor staatlichem Prüfungsausschuss; nach einem Jahr mittlerer Schulabschluss; evtl. auch Zugang an Hochschule im Rahmen des EQR; zurzeit aber sinkende Teilnehmerzahlen wegen Reduzierung staatlicher Fördermittel.
# Förderung der Weiterbildung nach Arbeitsförderungsrecht; 1969 (inzwischen ins SGB III überführt)
Ursprünglicher Kerngedanke: aktiv-vorausschauende Arbeitsmarktpolitik und Verhinderung unterwertiger Beschäftigung
Kritik durch Expansion nach Wiedervereinigung; 1998: Leitprinzip des Förderns und Forderns (Stärkung der individuellen Eigenverantwortung und Flexibilität)
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013