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Bestehen Obhutspflichten im Rahmen des § 13 StGB zwischen Familienmitgliedern auch dann, wenn effektiv keine familiäre Gemeinschaft vorliegt?
Das ist umstritten. Teilweise wird eine effektive Gemeinschaft nicht verlangt, das bloße Rechtsverhältnis zwischen Familienmitgliedern soll zur Begründung einer Garantenstellung ausreichen. Dagegen spricht aber, dass die Beziehungen zwischen den Betroffenen durchaus Auswirkungen auf die begründeten Erwartungen einer Beistandspflicht haben kann. Eine Garantenstellung ist mithin abzulehnen, wenn die familiären Beziehungen so abgekühlt sind, dass gegenseitig keine berechtigten Erwartungen einer Beistandspflicht bestehen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010