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Def.: Charakteristische Leistung gem. Art. 28 II EGBGB
Charakteristische Leistung: die Leistung, die einem Vertrag sein Gepräge gibt, ihn von anderen unterscheidet
Indiz:
- Leistung, für die Geld geschuldet wird
- Vertragsbezeichnung
(P) Gemischte Verträge
Indiz:
- Leistung, für die Geld geschuldet wird
- Vertragsbezeichnung
(P) Gemischte Verträge
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Internationales Privatrecht
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 23.02.2010