Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
60
Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
Rechtsgeschäfte können von Anfang an ungültig sein.
(d.h. ohne Rechtsfolgen)
Nichtig sind Rechtsgeschäfte, die folgende Aspekte aufweisen:
- Vertrag mit Geschäftsunfähigen
- Vertrag mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne Zustimmung des
Erziehungsberechtigten bzw. Betreuers
- Verstoß gegen die guten Sitten (Ausnutzen einer Notlage,
Verlagen eines Wucherzinses)
- Verstoß gegen gesetzl. Verbot (Waffenhandel)
- Verstoß gegen die Formvorschriften
- Scherzgeschäfte (es muss für jedermann erkennbar sein, dass
es sich um einen Scherz handelt.)
- Scheingeschäft
(d.h. ohne Rechtsfolgen)
Nichtig sind Rechtsgeschäfte, die folgende Aspekte aufweisen:
- Vertrag mit Geschäftsunfähigen
- Vertrag mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne Zustimmung des
Erziehungsberechtigten bzw. Betreuers
- Verstoß gegen die guten Sitten (Ausnutzen einer Notlage,
Verlagen eines Wucherzinses)
- Verstoß gegen gesetzl. Verbot (Waffenhandel)
- Verstoß gegen die Formvorschriften
- Scherzgeschäfte (es muss für jedermann erkennbar sein, dass
es sich um einen Scherz handelt.)
- Scheingeschäft
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010