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Betriebsbezogenheit
Ein Eingriff ist betriebsbezogen, wenn er sich unmittelbar gegen den
Gewerbebetrieb als solchen richtet und nicht gegen solche Rechtsgüter, die auch Privatpersonen zustehen können.
Gewerbebetrieb als solchen richtet und nicht gegen solche Rechtsgüter, die auch Privatpersonen zustehen können.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010