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Können auch juristische Personen des Privatrechts Träger der Versammlungsfreiheit sein?
Ja. Sie können sich im eigentlichen Sinne nicht versammeln, aber Versammlungen veranstalten, so daß das Grundrecht gem. Art. 19 Abs. 3 GG seinem Wesen nach auf juristische Personen anwendbar ist.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010