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In welchem Verhältnis steht die Freizügigkeit zum Grundrecht der Freiheit der Person?
Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) schützt die Fortbewegungsfreiheit, während Art. 11 Abs. 1 GG die Hinbewegungsfreiheit schützt, also die Handlungsmöglichkeit, sich an einen beliebigen Aufenthaltsort zu begeben.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010