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Sonderfälle des Vermögensschadens (§ 263 StGB)

- gesetzliche Ansprüche, die gerade aufgrund der Täuschung erwachsen, bleiben bei der Kompensation außer Betracht, da sie erst durchgesetzt werden müssen

- Theorie vom persönlichen Schadenseinschlag- ein Vermögensschaden liegt trotz wirtschaftlich gleichwertige Gegenleistung vor, wenn die Gegenleistung nicht oder nicht in vollem Umfang für den Geschädigten zum vertraglich vorausgesetzten Zweck oder in anderer zumutbarer Weise verwendbar ist, den Geschädigten zu vermögensschädigenden Maßnahmen nötigt oder zur Folge hat, dass der Geschädigte nicht mehr über Mittel verfügen kann, die er zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten oder Lebensführung benötigt

- schadensgleiche Vermögensgefährdung- wenn das Vermögen bereits so konkret gefährdet ist, dass nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten schon eine Vermögensverschlechterung eingetreten ist (Eingehungsbetrug, Anstellungsbetrug, gutgläubiger Erwerb)

- Schaden bei bewusster Selbstschädugung- der Schaden liegt in der immateriellen Zweckverfehlung (Spenden- und Bettelbtrug)
Tags: Sonderfälle des Vermögensschadens
Quelle: juriq
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Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

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