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Welche Rechtsnatur hat das Zensurverbot (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG)?
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich um eine Eingriffsschranke, die einer Einführung der Vorzensur auf gesetzlichem Wege entgegensteht.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010