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Was versteht man unter dem Taschengeldparagraphen?
§110 BGB bestimmt, dass ein Minderjähriger wirksame Rechtsgeschäfte abschließen kann, soweit sie sich im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel bewegen ( Taschengeld,
eigener Verdienst, Bafög)
eigener Verdienst, Bafög)
Tags: VL 08.08.
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