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Kann mit einer Vormerkung jeder beliebige Anspruch gesichert werden?
Nein, § 883 BGB bestimmt, dass eine Vormerkung nur zur Sicherung eines Anspruchs auf Änderung eines Rechts an einem Grundstück, also einem schuldrechtlichen Anspruch, der auf eine Änderung des Liegenschaftsrechts abzielt, eingetragen werden kann.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010