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Ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn jemand nicht das Bild einer Person, wohl aber unverwechselbare Einzelheiten, die für dese Person kennzeichnend sind, kommerziell nutzt? Gilt das gleiche für die Verwendung eines Doppelgängers?
Ja, wenn diese Einzelheiten in einem so engen Zusammenhang stehen, dass für jeden Betrachter ein entsprechender Bezug hergestellt wird, ist dies ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Nichts anderes gilt für die Verwendung eines Doppelgängers.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010