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Rechtswegszuständigkeit ArbR + Definition AN
ArbGer gem § 46 I ArbGG für die in § 2 I-IV ArbGG genannten Materien zuständig, relevant vA § 2 I Nr. 3a/b
Rechtsstreitigkeiten aus dem ArbVerh (a) oder über das Bestehen oder Nichtbestehen eines ArbVerh (b) zwischen AG-AN
AN = § 5 I ArbGG
- privR ArbV/weisungsgebunden/persönliche Abhängigkeit/Dienstleistung/von Dritten bestimme Arbeitsorganisation
+ keine Beamte, Handelsvertreter § 5 III ArbGG
+ freie Mitarbeiter § 84 I 2 HGB; Abstellen auf pers Abhängigkeit
- § 2 I Nr. 3a ArbGG umfasst Ansprüche (Lohn/Urlaub/Weihnachtsgeld)
- § 2 I Nr. 3b ArbGG umfasst Feststellungsanträge
Rechtsstreitigkeiten aus dem ArbVerh (a) oder über das Bestehen oder Nichtbestehen eines ArbVerh (b) zwischen AG-AN
AN = § 5 I ArbGG
- privR ArbV/weisungsgebunden/persönliche Abhängigkeit/Dienstleistung/von Dritten bestimme Arbeitsorganisation
+ keine Beamte, Handelsvertreter § 5 III ArbGG
+ freie Mitarbeiter § 84 I 2 HGB; Abstellen auf pers Abhängigkeit
- § 2 I Nr. 3a ArbGG umfasst Ansprüche (Lohn/Urlaub/Weihnachtsgeld)
- § 2 I Nr. 3b ArbGG umfasst Feststellungsanträge
Tags: Arbeitsrecht
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