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Art 20a GG
kein subj Schutzanspruch
- reines Staatsziel; systematisch nach Art 1-19
- kein obj Drittschutz -> keine Klagebefugnis
- ist konkretisierungsbedürftige Leitlinie an die Gewalten; iRd VHm zu berücksichtigen
+ Staatszielbestimmungen ist Verfassungsgut (konkurrierend)
nat Lebensgrdl
- es existiert keine verbindliche Definition (Lebensraum/Natur/Erde/Luft/Klima etc)
- keine mittelbare Drittwirkung f Priv
- weite Einschätzungsprärogative f Staat
- reines Staatsziel; systematisch nach Art 1-19
- kein obj Drittschutz -> keine Klagebefugnis
- ist konkretisierungsbedürftige Leitlinie an die Gewalten; iRd VHm zu berücksichtigen
+ Staatszielbestimmungen ist Verfassungsgut (konkurrierend)
nat Lebensgrdl
- es existiert keine verbindliche Definition (Lebensraum/Natur/Erde/Luft/Klima etc)
- keine mittelbare Drittwirkung f Priv
- weite Einschätzungsprärogative f Staat
Tags: Verfassungsrecht
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