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Annahmeverzug
- §293 BGB
- Bei einer Kündigung durch den AG und anschließender Klage des AN trägt der AG das Risiko der Entgeltfortzahlung
- Dieses Risiko besteht wenn der AN seine Arbeitsleistung anbietet und der AG sie ablehnt, weil er der Auffassung ist, seine Kündigung ist wirksam
- Bei einer Kündigung durch den AG und anschließender Klage des AN trägt der AG das Risiko der Entgeltfortzahlung
- Dieses Risiko besteht wenn der AN seine Arbeitsleistung anbietet und der AG sie ablehnt, weil er der Auffassung ist, seine Kündigung ist wirksam