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Bereiche der Kosten- und Leistungsrechnung

Kostenartenrechnung
Als Ausgangspunkt der Kostenrechnung dient die Kostenartenrechnung der Erfassung und Gruppierung sämtlicher Kosten nach Art und Höhe, die in einer bestimmten Periode angefallen sind. In unserem Beispiel die Materialkosten (wie bspw. für Mehl oder Zucker) und die Personalkosten (bspw. für die Ladenverkäuferin). Zudem kann man feststellen, wie sich die Kosten im Unternehmen verteilen: auf einzelne Aufträge (= variable Kosten, z. B. für den Wareneinkauf) oder aber auf die Gemeinkosten des Unternehmens (= fixe Kosten, z. B. Bürokosten). Die zentrale Frage lautet also: Welche Kosten fallen an?
Kostenstellenrechnung Der Ort der Kostenentstehung ist die Kostenstelle. Hier gilt das Verursacherprinzip, d. h. in unserem Fall die Zuordnung der Kosten auf die Fertigung (z. B. den Ofen) oder den Vertrieb (z. B. der betriebseigene Verkaufswagen der Bäckerei oder das Ladengeschäft). Die zentrale Frage lautet hier: Wo fallen die Kosten an?
->BAB
Kostenträgerrechnung Mit der Kostenträgerrechnung ist ganz konkret nachvollziehbar welche Leistung bzw. welches Produkt (z. B. Brötchen oder Kuchen) die Kosten tragen soll.  Die zentrale Frage lautet also: Wofür fallen die Kosten an?
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Autor: learner94
Oberthema: KLR
Thema: KLR
Veröffentlicht: 26.08.2017

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